Einer unserer Kooperationspartner Erich R. Hoffmann hat Informationen bezüglich möglicher Covid-19-Aufwirkungen auf die betriebliche Alters- und Mitarbeitervorsorge zusammengefasst.
Gerne stellen wir unseren Klienten diese komprimierte Information zur Verfügung:
In diesem Zusammenhang weisen wir noch darauf hin, dass sowohl bei bestimmten „Eingriffsmaßnahmen“, als auch im Anspruchsfall ausgeschiedener Arbeitnehmer eine versicherungsmathematische Bewertung der Ansprüche – unmittelbar, spätestens aber zum nächsten Bilanzstichtag, vorzunehmen ist.
Für Rückfragen und Beratungsdienstleistungen stehen wir und unsere Kooperations-Partner Ihnen gerne zur Verfügung.