Der COVID-19-Ausbruch führte zu erheblichen Turbulenzen an den Finanzmärkten und hat auch viele Bereiche für Versicherer betroffen, z.B. volatilere Vermögenspreise, niedrigere Zinssätze, höhere Anleihenspreads und -Ausfälle, Herausforderungen bei der Unternehmensbindung, Effizienz und operationelles Risiko. In Verbindung mit dem derzeit unsicheren Wirtschaftsklima steht die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen unter starkem Druck. In Kombination mit den allgemeinen geschäftlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft aufgrund des Lockdowns und des Bedarfs an kurzfristiger Liquidität haben einige Unternehmen möglicherweise Schwierigkeiten, ihre Rentenbeiträge zu sichern. Corona wird die betriebliche Altersvorsorge kurz- und mittelfristig belasten.
Die Belastung kommt nicht durch eine Veränderung der Langlebigkeit, da die coronabedingten Todesfälle keine statistisch signifikanten Auswirkungen auf den Trend der Lebenserwartung haben. Der bedeutende Einflussfaktor auf die Pensionsverpflichtung ist der Rechnungszins. Nach den Vorschriften von IAS 19 ist dieser anhand von Renditen von qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen zu bestimmen, deren Laufzeit und Währung mit den Pensionsverpflichtungen übereinstimmen. So ist der Rechnungszins für eine Duration von 15 Jahren von etwa 2,0%p.a. im Jahr 2018 auf etwa 1,0 % p.a. im Jahr 2020 gesunken. Mehrere Unternehmen mussten/müssen zum Stichtag 31. Dezember 2019/31.Dezember 2020 ihren Rechnungszinssatz stark reduzieren. Um Marktschwankungen zu veranschaulichen, können Prognoserechnungen und Sensitivitätsanalysen durchgeführt werden. Außerdem sollen die Parameter wie Inflation, Gehaltstrends und Fluktuation kritisch hinterfragt werden. Eine wichtige Rolle bei diesen Prozessen spielen die Aktuare, die den Input zu den aktuellen und prognostizierten Auswirkungen der Krise geben und Berücksichtigung verschiedener möglicher Szenarien ermöglichen.
Ein weiterer Einflussfaktor auf die Pensionsverpflichtung während der Corona-Pandemie ist die Kurzarbeit. Die Unternehmen, wo sie in Frage kommt, sollten klären, welche Auswirkungen die Kurzarbeit bzw. Zuschüsse zum gesetzlichen Kurzarbeitergeld bei beitragsorientierten Zusagen auf die Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge bzw. bei Leistungszusagen auf die Höhe der Leistung haben. Arbeitnehmer/Arbeitgeber sollen über etwaige Folgen im Bereich des Risikoschutzes aufgeklärt werden und zusammen mit den BAV-Beratern/Aktuaren Lösungen finden.
In diesen volatilen Zeiten ist es wichtig, finanziellen Überraschungen immer einen Schritt voraus zu sein. Es ist eine Aufgabe von Arbeitgebern gemeinsam mit Beratern und Aktuaren diese Risiken zu analysieren und Handlungsalternativen zu prüfen.